Um im Sicherheitsgewerbe tätig werden zu können, wird eine grundlegende Qualifikation benötigt. Für das Arbeiten im öffentlichen Raum ist bereits seit 01.01.2003 eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung gem. §34a GewO gesetzlich gefordert.
Mit diesem Abschluss erhöhen sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, einen sicheren Arbeitsplatz und ein höheres Einkommen zu erlangen. Zudem eröffnet diese - im Unterschied zur reinen Unterrichtung - weitere Einsatzgebiete.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Gewerberecht / Bewachungsverordnung
Datenschutzrecht
Bürgerliches Recht
Straf- und Verfahrensrecht
Waffenrecht
Unfallverhütungsvorschriften
Umgang mit Menschen
Grundlagen der Sicherheitstechnik
Sicherheitsmitarbeiter*Innen, die bereits in der Sicherheit tätig sind
Berufsbegleitend 19 Tage
Mo, Di, Mi, Do
18 Uhr – 21 Uhr
80 UE = Gesamt
Vorkenntnisse notwendig, beispielsweise die Unterrichtung
Mindestalter 18 Jahre
min. Sprachniveau B 1 (Einzelfallprüfung)
keine relevanten Einträge im behördlichen Führungszeugnis
Auf Anfrage
31.3.2022 – 04.05.2022
17.05.2022 – 22.06.2022